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Nutze regelmäßiges Brutto- und Nettoarbeitsentgelt aus dem maßgeblichen Zeitraum. Einmalzahlungen, Entgeltumwandlung und schwankendes Einkommen können eine genauere Kassenberechnung erfordern.
Wissen von A bis Z
Krankengeld knüpft an regelmäßiges Arbeitsentgelt an und wird durch gesetzliche Vergleichs- und Höchstgrenzen begrenzt. Von der Bruttoleistung können außerdem Beiträge zu bestimmten Sozialversicherungszweigen abgehen.
Nutze regelmäßiges Brutto- und Nettoarbeitsentgelt aus dem maßgeblichen Zeitraum. Einmalzahlungen, Entgeltumwandlung und schwankendes Einkommen können eine genauere Kassenberechnung erfordern.
Täglicher Bruttobetrag, Abzüge und tägliche Nettoleistung sind getrennt zu lesen. Monatsanzeigen beruhen auf einer standardisierten Zahl von Leistungstagen und sind nicht mit jedem Kalendermonat identisch.
Anspruchsbeginn, Entgeltfortzahlung, Blockfristen, Vorerkrankungen, Einmalzahlungen und Versicherungsstatus prüft ausschließlich die Krankenkasse verbindlich.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt abgeleitete Berechnungsgröße für das Krankengeld. Die Ermittlung folgt sozialrechtlichen Vorgaben.
Ausführliche ErklärungFür die Vergleichsberechnung maßgebliches Netto aus dem Arbeitsentgelt. Es kann wegen gesetzlicher Berechnungsvorgaben vom Auszahlungsbetrag abweichen.
Ausführliche ErklärungFortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit für den gesetzlichen oder vertraglichen Zeitraum.
Ausführliche ErklärungObergrenze der täglichen Bruttoleistung, die aus der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze abgeleitet wird.
Ausführliche ErklärungKalendertag, für den Krankengeld zusteht. Für volle Kalendermonate wird sozialrechtlich regelmäßig mit dreißig Tagen gerechnet.
Ausführliche ErklärungDreijahreszeitraum, innerhalb dessen der Höchstanspruch wegen derselben Krankheit betrachtet wird.
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