Transparent gerechnet

So wird Krankengeld 2026 berechnet.

Der Rechner bildet den Standardfall eines gesetzlich versicherten Beschäftigten mit gleichbleibendem Monatsentgelt ab.

01 / Bruttoanspruch

70 % vom Brutto – aber nicht unbegrenzt.

Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Das zugrunde gelegte Entgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat.

min(70 % × begrenztes Monatsbrutto ÷ 30;135,625 €)

02 / Netto-Grenze

90 % des Nettoentgelts sind die zweite Obergrenze.

Der Rechner vergleicht den Bruttowert mit 90 % des monatlichen Nettoentgelts, umgerechnet auf einen Kalendertag. Der niedrigere Wert ist das Brutto-Krankengeld. Für 2026 sind höchstens 135,63 € je Kalendertag möglich.

Beispiel mit 4.000 € brutto / 2.600 € netto

70 % vom Tagesbrutto: 93,33 €

90 % vom Tagesnetto: 78,00 €

Brutto-Krankengeld: 78,00 € pro Tag

03 / Sozialversicherung

Diese Beiträge mindern die Auszahlung.

Vom Krankengeld werden grundsätzlich die Versichertenanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Für die Krankenversicherung fällt auf das Krankengeld kein eigener Beitrag an. Der Rechner verwendet die Beitragssätze 2026.

VersicherungVersichertenanteil
Rentenversicherung9,30 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %
Pflegeversicherung0,80–2,90 %

Der Pflegeversicherungsanteil hängt von Alter, Kinderzahl und in Sachsen zusätzlich vom Beschäftigungsort ab. Kinderabschläge gelten für das zweite bis fünfte Kind grundsätzlich nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist.

04 / Grenzen der Schätzung

Was dieser Rechner bewusst nicht pauschalisiert.

Beitragspflichtige Einmalzahlungen können das Regelentgelt und die Netto-Grenze verändern. Auch schwankende Bezüge, mehrere Beschäftigungen, ein vorheriger Bezug von Kurzarbeitergeld, Vorerkrankungszeiten und Sonderregeln für Selbstständige erfordern weitere Abrechnungsdaten. In diesen Fällen zeigt der Rechner nur eine Orientierung ohne diese Effekte.

05 / Amtliche Quellen

Nachvollziehbar bis zur Rechtsgrundlage.

Rechts- und Rechenstand: 24. Juli 2026.